Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Was ändert sich ab dem 12. August 2026?
Die Europäische Union hat mit der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR – EU 2025/40) neue Regelungen für Verpackungen beschlossen. Ergänzend wurde in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet.
Gemeinsam Hand-in-Hand
Die Erhard Rausch GmbH hat ihre Prozesse und Produktinformationen bereits an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst und arbeitet gemeinsam mit ihren Herstellern kontinuierlich an der Bereitstellung aller erforderlichen Produktdaten.
🔍 Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister https://www.verpackungsregister.org/ich-moechte-wissen-was-sich-ab-dem-12-august-2026-aendert
Bzgl der erweiterten Herstellerverantwortung (Systembeteiligung) ergeben die neuen Vorschriften Veränderungen für die Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette. Je nach Art der Verpackung müssen künftig Hersteller, Händler, Markeninhaber oder Befüller gesetzliche Pflichten übernehmen.
Das wichtigste auf einen Blick
1. neutrale Serviceverpackungen
zum Beispiel Kaffeebecher, Menüschalen, Tragetaschen, Papierbeutel
Wer ist verantwortlich?
Soweit wir nach den gesetzlichen Vorgaben als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer gelten, übernehmen wir ab dem 12.08.26 die gesetzlichen Verpflichtungen und beschreiben diese Artikel in Form von "bereits durch uns lizensierter Artikel". Hierzu gehören insbesondere die gesetzliche Systembeteiligungspflicht.
✔ Registrierung im Verpackungsregister – Erhard Rausch GmbH LUCID NR: DE4929631986423
✔ Systembeteiligung (Lizenzierung)
✔ Mengenmeldung und Abführung der Systembeteiligungsentgelte
Hinweis
Bei einzelnen Produkten übernimmt bereits der jeweilige Hersteller / Vorlieferant die Rolle des Erzeugers und diese Verpflichtungen. In diesen Fällen erfüllen wir unsere gesetzlichen Aufgaben als Händler.
Informieren Sie sich auch unter: https://www.verpackungsregister.org/ppwr/serviceverpackungen
2. Verpackungen mit Ihrem Logo oder Firmennamen
zum Beispiel Tragetaschen, Einschlagpapier, Pizzakartons oder Kaffeebecher mit Logo
Wer ist verantwortlich?
Bei individuell gestalteten Verpackungen mit Ihrem Logo, Ihrem Firmennamen oder Ihrer Marke gilt die Regelung: der Marken- oder Designinhaber übernimmt in vielen Fällen die Rolle des Erzeugers.
🔍 Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister https://www.verpackungsregister.org/ppwr/systembeteiligung-eigenmarken-importe
Damit gehen unter anderem folgende Verpflichtungen auf Sie als Erzeuger über:
✔ Registrierung im Verpackungsregister LUCID
https://lucid.verpackungsregister.org
✔ Beteiligung an einem Dualen System
✔ Mengenmeldung und Abführung der gesetzlichen Entsorgungsentgelte
Diese Verpflichtungen können künftig nicht mehr auf den Lieferanten übertragen werden. Sollten Sie uns zuvor mit der Lizenzierung der Serviceverpackungen beauftragt haben, entfällt die Beauftragung der Eigendrucke ab dem 12.08.2026
Für Kleinstunternehmen im Sinne der PPWR können, abhängig von den gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Einzelfall, Ausnahmeregelungen gelten.
3. Verkaufsverpackungen = Wir liefern leere Verpackungen, Sie befüllen
zum Beispiel Tortenkartons, Obstschalen, Faltschachteln, Papierbackformen
Wer ist verantwortlich?
Sie als "Befüller" übernehmen die gesetzlichen Pflichten
Die von uns gelieferten Produkte werden als leere Verpackungen bereitgestellt. Durch die Befüllung bei Ihnen mit Waren werden diese erstmals in Verkehr gebracht, woraus hierdurch gesetzliche Pflichten zur Lizensierung als Erzeuger entsteht.
4. Transportverpackungen
zum Beispiel Stretchfolie, Kantenschutz, Verpackungsfolien, Umreifungsband
Wer ist verantwortlich?
Der Verwender
Was bedeudet das alles für Sie?
Je nach Verpackungsart und Verwendung können Sie künftig gesetzliche Pflichten je nach Rolle übernehmen.
Pflichten nach der erweiterten Herstellerverantwortung (Systembeteiligung)
✔ Registrierung im Verpackungsregister LUCID
https://lucid.verpackungsregister.org
✔ Beteiligung an einem Dualen System
✔ Mengenmeldung und Abführung der gesetzlichen Entsorgungsentgelte Ob diese
Pflichten des Erzeugers nach PPWR
✔ Erstellung und Vorhaltung der erforderlichen EU Konformitätserklärung
✔ Erstellung und Vorhaltung der technischen Dokumentation
✔ Bereitstellung der Unterlagen gegenüber zuständigen Behörden auf Anfrage
✔ Übernahme der Systembeteiligungspflicht im Sinne des VerpackDG.
Gemeinsam gut vorbereitet
Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Änderungen für Sie so einfach wie möglich umzusetzen. Deshalb unterstützen wir Sie auch künftig mit den erforderlichen Informationen und begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass der enorme bürokratische Aufwand die gesamte Branche an Ihre Grenzen bringt. Wir versuchen nach und nach mit Hilfe unserer Hersteller und Lieferanten die benötigten Produktdaten und Informationen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund vieler offener Fragen und Klärungen bestehen weiterhin rechtliche Unklarheiten, die eine ständige Aktualisierung und Nachhalten für notwendig machen. Die PPWR wird derzeit europaweit umgesetzt. Einzelne Auslegungen und Vollzugshinweise können sich durch zukünftige Veröffentlichungen der zuständigen Behörden noch weiter konkretisieren.
Dieses Schreiben dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung und Aktualisierung wird keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit gegeben.