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Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Geschäftskunden

Die AGBs gelten im Geschäftskontakt zwischen Unternehmen.

§ 1 Allgemeines 

1. 
Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen einschließlich etwaiger Speditions- und Beratungsleistungen, die wir gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbringen. Sie gelten für alle Folgegeschäfte mit den Kunden auch dann, wenn auf sie im Einzelnen nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. 
2. 
Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 
3. 
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so soll das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ohne Einfluss bleiben. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung. 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 

1. 
Unsere Angebote in Katalogen, Ausstellungen und Verkaufsunterlagen sind freibleibend, das heißt nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Aufträge und Bestellungen vom Kunden können von uns durch schriftliche Mitteilung (email, Telefax), mündlich, telefonisch oder durch direkte unmittelbare Übersendung der Ware angenommen werden. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 
2. 
Telefonisch, telegrafisch oder mündlich abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen sind für uns nur insoweit verbindlich, als wir sie schriftlich bestätigt haben. 
3. 
Wenn sich bis zur Lieferung die Rohstoffpreise ändern, sind wir berechtigt, unsere am Tag der Lieferung geltenden Preise zu berechnen. 

§ 3 Zahlungsbedingungen 

1. 
Alle Preise sind Nettopreise in Euro und gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten, Kosten für Verpackungsmaterial, Klischeekosten, Drucknebenkosten, Waren- und Einlagerungskosten werden zusätzlich berechnet. 
2. 
Die Kosten für die Erstellung von Klischeevorlagen, Entwürfen, Vorbereitungen, Vorlagen, Stanzungen etc. werden auch dann in Rechnung gestellt, wenn der Druckauftrag und vom Kunden gewünschte Änderungen von diesem letztendlich nicht erteilt bzw. in Auftrag gegeben wird. 
3. 
Fälligkeit tritt mit Vertragsabschluss ein, es sei denn, es wurde individuell im Vertrag mit dem Kunden eine andere Regelung getroffen. Ist nichts anderes vereinbart sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig. Erteilte Bankeinzüge werden innerhalb von 8 Tagen eingezogen. 
4. 
Verzugszinsen, Mahngebühren werden vom 11.Tag nach Rechnungsdatum erhoben. Bankretourkosten werden zum offenen Fälligkeitsbetrag addiert. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. 
5. 
Schecks werden nur erfüllungshalber entgegen genommen. Zinsen und Kosten für die Einziehung der Schecks hat der Kunde selbst zutragen und sofort zu begleichen. 
6. 
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 
7. 
 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden alle noch offen stehenden Forderungen sofort fällig. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, von allen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei jeder weiteren Leistung sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheiten zu verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen. Sämtliche Kosten einer Rücknahme oder Verwertung der Ware zzgl. Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10% trägt der Kunde. 
8. 
Ist der Schuldner aus mehreren Schuldverhältnissen zur Zahlung verpflichtet oder reicht die Zahlung nicht zur Tilgung der ganzen Schuld aus, so wird vereinbart, dass die Zahlung zunächst zur Begleichung der ältesten Rechnung, sodann auf Kosten, dann auf Zinsen und dann auf die letzte Hauptleistung zu verrechnen ist. 

§ 4 Lieferung

Die Lieferzeit von auf unserem Lager befindlichen Artikel erfolgt schnellstens innerhalb unseres 2-wöchigen Auslieferungsrhythmus (Auslieferungsrhythmus von ca 50 km Luftlinie per eigenem Fuhrpark) oder kostenpflichtig per Versand am übernächsten Werktag und Zustellung ca. 2 bis 3 Tage später. Erfolgt statt Versand ein Speditionsauftragkann sich um weitere3 Werktage verlängern. Sind Extraauslieferungstouren (außerhalb unseres 2-wöchigen Auslieferungsrhythmus) erwünscht, kann eine Bearbeitungsgebühr bzw. Fahrtkostenpauschale – abhängig vom Auslieferungsort – in Rechnung gestellt werden. Auslieferungen außerhalb unseres Kundenstammradius werden zzgl. Versandkosten berechnet. 

§ 5 Lieferfrist 

1. 
Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich auch als verbindlich bezeichnet werden. 
2. 
Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir die Ware als Ganzes oder Bestandteil der Ware von einem anderen Produzenten oder Lieferanten beziehen. Diese Regelung gilt auch im Falle einer Direktbelieferung. 
3. 
Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist beginnt nach Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden vorzunehmender Angaben, insbesondere nach dem vom Kunden schriftlich genehmigten Klischeevordruck bei Druckanfertigung und in Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragsvolumen des Herstellers und von einer eventuellen Sammlung einzelner Aufträge für eine Gesamtanlieferung von Herstellerseite sowie, sofern vereinbart, nach Eingang einer entsprechenden Anzahlung. 
4. 
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, Betriebsstörungen aller Art, EDV-Ausfälle, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Versandstörungen, Energie-, Rohstoff- und Hilfsstoffmangel, behördlicher Verfügungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unter-/Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Dauern darauf zurückzuführende Lieferverzögerungen länger als 3 Monate, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann jedoch erst zurücktreten, wenn wir auf seiner Aufforderung hin nicht binnen Wochenfrist erklären, ob wir zurücktreten oder binnen 2 Wochen liefern wollen. 
5. 
Auch wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich eine solche nach vorangegangenem Ereignis nach dem Kalender berechnen lässt, tritt Verzug erst nach Eingang einer schriftlichen Mahnung bei uns ein. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens 2 Wochen betragen. 
6. 
Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen entgegenzunehmen, auch vor Ablauf der Lieferzeit. 
7. 
Bei Druckaufträgen behalten wir uns aus technischen Gründen eine geringfügige Unter- bzw. Überproduktion (bis +/-20%) der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Menge vor. 
8. 
Innerhalb des Lieferzeitraumes bei Abruf-Aufträgen (Teillieferungen) behalten wir uns das Recht vor, den genauen Lieferzeitpunkt in Abstimmung mit dem Kunden zu vereinbaren. 
9. 
Nimmt der Kunde die Ware nicht ab und/oder überschreitet er die vereinbarte Abruffrist, sind wir berechtigt, nach einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist keine gesonderte Abruffrist vereinbart, gilt eine Frist von einem Jahr nach Auftragserteilung. Gleichzeitig können wir verlangen, dass die gesamten noch nicht abgerufenen Aufträge unverzüglich insgesamt abgenommen werden. Bei Inanspruchnahme von Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind wir berechtigt, ohne konkreten Nachweis eines Schadens 40% des Kaufpreises zuzüglich aller bisher angefallenen Aufwendungen als Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Dem Kunden ist gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale eingetreten ist. 
10. 
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware zur Abholung oder Absendung bereitsteht. 

§ 6 Versand 

1. 
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch für Direktlieferungen ab Herstellerwerk. Art und Weise des Versands ist, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, uns überlassen bzw. unserem Lieferanten bei Direktversand. 
2. 
Kosten für besondere Versendungsformen (Express- Sendungen, Eilzustellung o.Ä.) werden dem Kunden weiter berechnet. 
3. 
Bei Versandart per Spedition auf Europaletten ist eine Tauschpalette bereit zustellen. Erfolgt kein Tausch der Paletten können Paletten- Kosten in Höhe von Euro 15,00 berechnet werden. Erfolgt der Versand per Einwegpaletten sind wir nicht verpflichtet, diese zurückzunehmen. 
4. 
Bei wiederholtem Nichtantreffen bei Auslieferungsversuchen von unseren Partnern (Paketdienst, Spedition) können zusätzliche Gebühren entstehen und in Rechnung gestellt werden (u.a. Retourkosten, Gebühren wegen nicht Antreffens, Gebühren für zweite Zustellung, etc.). 

§ 7 Druck 

1. 
Klischeeanfertigungen und Daten für die Erstellung von Eigendruckaufträgen, die in unserem Hause angefertigt werden, erfolgen auf Kundenwunsch und gehen in unser Eigentum über, auch wenn dem Kunden die Kosten für deren Erwerb oder Herstellung in Rechnung gestellt werden. 
2. 
Die Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den von uns vertriebenen Gegenständen einschließlich der Entwürfe, Materialien, Zeichnungen, Klischees, Filme, Walzen usw. sowie an allen Gegenständen, die in der Vorbereitung eines Herstellungsauftrages für uns hergestellt werden, werden durch den Verkauf nicht berührt. Wir behalten uns das Recht der Vervielfältigung vor. 
3. 
Der Kunde übernimmt für die uns überlassenen Unterlagen jeder Art sowohl hinsichtlich der Schutzrechte Dritter als auch des Rechts der gewerblichen Verwendung die ausschließliche Verantwortung. Er hat uns von allen etwa in diesem Zusammenhang bestehender Ansprüchen Dritter freizustellen und uns eventuell entstehende Aufwendungen oder von uns erbrachte Schadensersatzleistungen voll zu ersetzen. 
4. 
Drucknebenkosten, Klischeekosten, Werkzeugkosten, Stanzkosten, Reprokosten etc. sind in Angeboten Schätzwerte, die dem Kunden erst nach Fertigstellung in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. 
5. 
Wir führen nur unterschriftlich freigegebene Erstdruckaufträge aus. Die Klischeevordrucke sind vom Kunden nach jeder Richtung hin zu prüfen. Wir haften nicht für die vom Kunden übersehenen Fehler. Sieht der Kunde von einer Vorprüfung ab, so können Mängelansprüche wegen Fehler nicht erhoben werden. 
6. 
Änderungen von Klischeevordrucken werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 
7. 
Wir sind berechtigt, auf den für uns hergestellten Gegenständen unser Firmenzeichen oder Schriftzeichen anzubringen. 

§ 8 Eigentumsvorbehalt 

1. 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wird die Ware vor der Zahlung weiter veräußert, so geht die dadurch erzielte bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in unser Eigentum über. Der Kunde tritt insoweit schon jetzt die aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab 
2. 
Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort fernmündlich zu verständigen. Bei Zugriff Dritter an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist der Kunde verpflichtet, uns jederzeit Auskunft (über Bestand, Vorlage von Rechnungskopien an seine Abnehmer etc.) über solche Forderungen zu geben. 
3. 
Druckunterlagen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Klischees, umformatierte Kundendateien etc.) bleiben nach der Berechnung unser Eigentum. Diese Originaldateien, -vorlagen werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Ablieferungszeitraum hinaus aufbewahrt. Eine Haftung für die Aufbewahrung wird ausgeschlossen. 

§ 9 Sachmängelhaftung 

1.
Führt eine Abweichung der Farbe, Form, Größe, Verpackungseinheit oder der sonstigen Ausführung gegenüber der Katalogbeschreibung, Muster und Angebotsdarstellung nicht zu einer Beeinträchtigung des handelsüblichen Gebrauchs oder beruhen diese Abweichungen auf der Natur der verwendeten Materialien, ist eine Mängelhaftung ausgeschlossen. 
2. 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Farbangaben in Katalogen, Angeboten (Druckangeboten, Druckvorschlägen) und Auftragsbestätigungen hinsichtlich der Papierqualität und der Druckereinstellung abweichen können. 
3. 
Handelsübliche bzw. geringfügige sowie technisch bedingte Abweichungen in Gewicht, Stoff und Farbe der Ware sind kein Grund zur Beanstandung. Das Gleiche gilt für die angegebene Lichtechtheit oder Abriebfestigkeit der Druckfarben. Toleranzen bei ab 38 my-starken Folien von +/- 15% für Breiten und Längen konfektionierter Folie sind handelsüblich und können nicht beanstandet werden. Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, so wird bei Verwendung üblicher Verpackungen brutto für netto behandelt und gilt als handelsübliches Verfahren. 
4. 
Für die Haltbarkeit der eingesetzten Materialien können wir nur in dem Maße die Haftung übernehmen, indem sie auch von unseren Lieferanten anerkannt wird. 
5. 
Bei Fertigung von Ware ist der Anteil einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 3% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Material liegt. 
6. 
Für die Eignung unserer Waren zu bestimmten Verwendungs- insbesondere Verpackungszwecken haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Beratungen des Käufers, insbesondere über die Verwendung unserer Waren, erfolgen ohne Gewähr. 
7. 
Ausgeschlossen werden jede Art von Ansprüchen, die auf Mängel zurückzuführen sind, die aus vorgeschriebenen Ausführungen des Bestellers oder dessen genehmigte Materialauswahl. 
8. 
In allen Fällen der Lieferzeitüberschreitung und Mängelrügen jeder Art bestehen außer den oben genannten Ansprüchen keinerlei weitere Ersatzansprüche irgendwelcher Art. 
9. 
Rücksendungen, die über die Mengen der fehlerhaften Stücke hinausgehen, bedürfen unseres Einverständnisses. Der Käufer darf die Ware nicht unfrei zurücksenden, ohne hierfür unser Einverständnis einzuholen. Wir können nach unserer Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Austausch der Ware beseitigen. 
10. 
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelrüge muss schriftlich und unter Beifügung von Belegen/Mustern erfolgen. Probematerial für die Mängelrüge ist bereit zu halten und auf Anforderung zugänglich zu machen. Die Rüge erkennbarer Mängel muss unverzüglich bei Warenannahme geltend gemacht werden. Die Rüge versteckter Mängel ist nur dann rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung geltend gemacht wird. Entstandene offene Mängel bei der Warenauslieferung von Partnern (Paketdienst, Spedition) müssen sofort bei Anlieferung angegeben und von dem ausliefernden Unternehmen gegen gezeichnet werden. Erfolgt dies nicht, wird keine Haftung übernommen. 
11. 
Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge darf eine Weiterverarbeitung nur mit unserer Zustimmung erfolgen. 
12. 
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde trägt bei der Nacherfüllung die Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware nach Kenntnis des Mangels an einen anderen Ort als den derzeitigen Standort verbracht wurde. 
13. 
Schlägt die von uns gewählte Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar, wird sie von uns verweigert oder verzögert sie sich über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Mängel an Teillieferungen berechtigen den Kunden jedoch nur dann, von dem Gesamtvertrag zurückzutreten, wenn die übrigen Teillieferungen für ihn nachweislich nicht von Interesse sind. 

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Form 

1. 
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Bad Breisig. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist für beide Teile Sinzig (53489). Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. 
2. 
Alle Abänderungen des Vertrages, dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nebenbedingungen, Abtretungen des Kunden bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. 
3. 
Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten: Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon, Faxnummer, E-Mail-Adresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten etc.) in elektronischen Medien gespeichert werden. Das Adressmaterial wird Dritten nicht zugänglich gemacht. Wir sichern die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.